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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Änderung: 1. April 2022


1. Leistungen von Monzoon Networks AG

Allgemein

Monzoon steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leistungen ein.

Monzoon Networks AG (nachstehend «Monzoon» genannt) ermöglicht der Kundin bzw. dem Kunden (nachstehend «Kunde» genannt) die Nutzung von Internet-Zugangssystemen (nachstehend «Zugang» genannt) von Monzoon. Weiterhin bietet Monzoon Systemlösungen auf Basis WLAN, Internet-of-Things (IoT), VPN, etc. Monzoon verkauft bzw. vermietet bei Interesse auch die für Betrieb und Nutzung notwendige Hardware und bietet zugehörige Beratungsleistungen. Die aktuellen Broschüren sowie die Website von Monzoon geben Auskunft über den Umfang sowie die «Besonderen Vertragsbedingungen» der einzelnen Lieferungen und Leistungen von Monzoon. Monzoon kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen.

Vorrang von Vertragsunterlagen

Vertragsunterlagen gelten in folgender Reihenfolge, sofern nicht anders vereinbart:

  • Auftrags-/Bestellbestätigungen und Verträge
  • zum Liefer- und Leistungsumfang zugehörige Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
  • die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • die jeweils aktuellen Leistungs-/Produktbeschreibungen

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2. Leistungen des Kunden

Allgemein

Der Kunde ist insbesondere für eine rechts- und vertragskonforme Benutzung seines Zuganges und gekaufter Hardware und für deren fristgerechte Bezahlung verantwortlich.

Einrichtungen des Kunden

Der Kunde ist für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit und Rechtskonformität seiner Endgeräte selbst verantwortlich. Monzoon gewährt dem Kunden keinen Investitionsschutz.

Der Kunde hat Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in fremde Systeme und der Verbreitung von Computerviren zu ergreifen. Verursacht ein Endgerät bzw. Zugang des Kunden Störungen oder Schäden an den Anlagen von Monzoon oder Dritten, kann sie ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen und Schadenersatz fordern.

Verantwortung für Benutzung

Der Kunde ist für jede Benützung seines Zuganges, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benützung seines Zugangs in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seinen Anschluss bezogen oder bestellt wurden. Username und Passwort sowie allfällige weitere ihm zugeteilte Sicherheitscodes sind sorgfältig und getrennt von Endgeräten aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu geben.

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3. Preise

Allgemein

Massgebend sind jeweils die aktuellen Preislisten von Monzoon. Monzoon kann Preise unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung oder dem Kauf einer angebotenen Hardware bekannt geben oder sie auf ihrer Website auflisten. Die Preise für spezielle, vom Kunden gewünschte Leistungen gibt Monzoon auf Anfrage bekannt. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Einschaltung des Zugangs bzw. der Lieferung der Hardware. Auch während der Sperre seines Zugangs werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt. Monzoon hat das Recht, dem Kunden einen Zuschlag für das Erstellen und Versenden einer Papierrechnung in Rechnung zu stellen.

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4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

Allgemein

Monzoon erstellt die Rechnung je nach Produkt aufgrund ihrer Aufzeichnungen gemäss vereinbarten Abrechnungszeitpunkten. Rechnungen gelten auch dann als richtig, wenn der Kunde Einwände gegen die Rechnung erhebt, die technischen Abklärungen von Monzoon aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 10 Tage. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beiträge fällig. Der Kunde kann Forderungen von Monzoon nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.

Zahlung durch den Kunden

Zahlungen müssen – sofern nicht anders im Bestellprozess angegeben - in Schweizer Franken geleistet werden. Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Instant-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.

Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung.

Zahlungsverzug

Hat der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann Monzoon die Leistungserbringung bei allen mit dem Kunden abgeschlossenen Verträgen ohne weitere Ankündigung unterbrechen (z.B. Sperrung sämtlicher Zugänge), weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen erhebt Monzoon Mahngebühren. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Monzoon durch den Zahlungsverzug entstehen.

Kreditlimite, Vorauszahlung, Sicherheit

Monzoon kann Kreditlimiten festlegen und ändern. Erreicht der Kunde seine Kreditlimite, kann Monzoon alle seine Zugänge sperren, ist aber dazu nicht verpflichtet. Monzoon gibt dem Kunden bekannt, mit welchen Mitteln er Zahlungen leisten kann (z.B. LSV oder Kreditkarte), um die Kreditlimite nicht zu überschreiten bzw. wieder zu unterschreiten. Solche Zahlungen werden, sobald sie in den Abrechnungssystemen von Monzoon erfasst sind, auf der nächsten Rechnung angerechnet. Bereits gestellte Rechnungen sind jedoch ungeachtet solcher Zahlung vollumfänglich zu begleichen. Hat Monzoon Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann Monzoon auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann Monzoon die gleichen Massnahmen treffen wie bei Zahlungsverzug.

Bestellung oder Bezug von Waren und Dienstleistungen

Bestellt oder bezieht der Kunde Waren oder Dienstleistungen von Monzoon, kann Monzoon die entsprechenden Beträge auf der Rechnung belasten. Die Bestimmungen zum Zahlungsverzug gelangen ebenfalls zur Anwendung, auch wenn Monzoon nur das Inkasso für Dritte wahrnimmt. Monzoon ist berechtigt, diejenigen Daten an Dritte weiter zu geben, die diese benötigen, um ihre Forderungen gegenüber dem Kunden belegen zu können.

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5. Inhalt der Informationen, rechts- und vertragskonforme Benutzung, Missbräuche

Inhalt der Informationen

Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Daten, Sprache in jeglicher Form) verantwortlich, die er von Monzoon übermitteln oder bearbeiten lässt oder die er allenfalls Dritten zugänglich macht. Dafür und für Informationen, welche der Kunde über den Zugang erhält oder welche Dritte über den Zugang verbreiten oder zugänglich machen, ist Monzoon nicht verantwortlich.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung

Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung seines Zugangs verantwortlich. Er darf seinen Zugang weder zur Beunruhigung oder Belästigung (z.B. Spam-E-Mail) von Dritten noch zur Behinderung der ordnungsgemässen Benützung eines anderen Netzanschlusses oder für einen anderen, rechtswidrigen Zweck missbrauchen. Rechtswidrig sind namentlich die Übermittlung oder das zugänglich Machen rechtswidriger Inhalte sowie Werbeaktionen bzw. -mitteilungen, sofern dem Absender bekannt ist oder sein muss, dass der Empfänger keine Werbeanrufe bzw. -mitteilungen erhalten will.

Nutzung durch Dritte

Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzung von Monzoon-Diensten durch Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Genehmigung durch Monzoon nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt Dritten Passwörter zur Nutzung von Monzoon-Diensten zugänglich zu machen oder die Nutzung in irgendeiner anderen Art zu ermöglichen.

Massnahmen gegen Missbräuche

Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines Zugangs, wird eine solche von einer zuständigen Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, so kann Monzoon den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Monzoon kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass der Kunde den Vertrag verletzt oder verletzen wird oder er bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat. Kündigt Monzoon aus einem der genannten Gründe den Vertrag, ist der Kunde gemäss den Bestimmungen der Vertragsurkunde über die vorzeitige Vertragsbeendung zahlungspflichtig.

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6. Datenschutz

Allgemein

Beim Umgang mit Daten hält sich Monzoon an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. Monzoon erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungserstellung benötigt werden.

Der Kunde willigt ein, dass Monzoon im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten im eigenen Hause weitergeben kann, seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote verwendet und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb Monzoon bearbeitet werden können. Wird eine Dienstleistung von Monzoon gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von Monzoon, so kann Monzoon Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.

Monzoon trifft Vorkehrungen, um ihr Netz vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährt werden. Monzoon kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.

Eine detaillierte Übersicht über den Umgang mit Kundendaten legt Monzoon in ihrer Datenschutzerklärung dar.

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7. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhält der Kunde das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von Monzoon verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.

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8. Benutzungseinschränkungen

Monzoon bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihres Netzes. Monzoon kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihres Netzes oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten abgeben. Monzoon behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem Netz auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Für den Internetzugang auf Drittnetzen oder mit Anschlüssen von Drittnetzen bestehen keine Zusicherungen oder Gewährleistungen bezüglich Verfügbarkeit, Qualität, Betrieb oder Support. Die durch die Sende- und Empfangsanlagen von Monzoon oder durch Endgeräte verursachten elektromagnetischen Felder können durch Geräte wie z.B. Mikrowellen in ihrer Funktion gestört werden. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Massnahmen zu beachten bzw. einzuhalten. Der Kunde hat sich über Benutzungsverbote und -einschränkungen (z.B. Strassenverkehr, Luftverkehr) zu informieren und sich an diese zu halten.

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9. Haftung von Monzoon

Allgemeine Haftungsbestimmung

Bei Vertragsverletzungen haftet Monzoon für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Monzoon haftet für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust nur, soweit dies im Rahmen von Art. 100 OR nicht ausgeschlossen werden kann. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen. Monzoon haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt teilweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen, kriegerische Ereignisse, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall usw.), Umgehung von Sperrsets, PC-Dialer, Hackerattacken usw. Kann Monzoon aufgrund höherer Gewalt ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Monzoon haftet nicht für allfällige Schäden, die dem Kunden durch das Hinausschieben der Vertragserfüllung entstehen.

Der Kunde haftet gegenüber Monzoon für sämtliche Schäden, die auf eine Verletzung der Geschäftsbeziehung zurückzuführen sind.

Infoservices, Internetzugang im Speziellen

Monzoon gibt keine Zusicherung und übernimmt keine Haftung bezüglich Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechter Zustellung von Informationen, welche über den Internetzugang zugänglich gemacht werden. Monzoon erstattet keine Gebühren zurück und übernimmt keine Haftung für Schäden aus Downloads. Benutzt der Kunde seinen Zugang zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Monzoon – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragspartner. Monzoon übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die über den Zugang bezogenen oder bestellten Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn Monzoon das Inkasso von Drittforderungen gegenüber dem Kunden durchführt.

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10. Gewährleistung

Dem Kunden steht bei Sachgewährleistungsansprüchen hinsichtlich der betreffenden Leistung zunächst nur das Recht auf Nachbesserung zu. Gelingt die Nachbesserung auch nach einer durch Monzoon zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nicht, hat der Kunde das Recht auf Minderung oder bei Vorliegen erheblicher Mängel das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

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11. Inkrafttreten

Der Vertrag tritt an dem in den Vertragsdokumenten genannten Datum in Kraft.

Die Produkte und Preise in allgemeinen Verkaufsunterlagen und Onlineshops von Monzoon gelten als Aufforderung zum Angebot. Für das Zustandekommen des Leistungs- oder Kaufvertrages ist die Auftragsbestätigung von Monzoon für eine vom Kunden aufgegebene Bestellung massgebend.

Bezieht der Kunde die Leistungen von Monzoon vor Vertragsabschluss, tritt der Vertrag nach Unterzeichnung rückwirkend auf den Bezugsbeginn in Kraft.

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12. Dauer und Beendigung des Vertrages

Der Vertrag gilt unbefristet sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders geregelt. Vorbehaltlich spezifischer Bestimmungen in anderen Vertragsbestandteilen kann jede Partei den Vertrag schriftlich und unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von 60 Tagen beenden.

Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigt der Kunde den Vertrag vor deren Ablauf, schuldet er Monzoon das Entgelt für die während der Restlaufzeit nicht bezogenen Leistungen. Monzoon kann den Vertrag nach schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Kunden oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit frist- und entschädigungslos auflösen und das Entgelt für die während der Restlaufzeit nicht bezogenen Leistungen verlangen.

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13. Leistungsübersicht, Vertragsänderungen

Leistungsübersicht

Monzoon kann dem Kunden in geeigneter Form eine Leistungsübersicht über bestimmte oder alle Dienstleistungen zustellen, die er bei Monzoon bezieht. Sofern der Kunde nicht innerhalb der auf der Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich, per Fax oder E-Mail eine Berichtigung von fehlerhaften Angaben verlangt, wird die Leistungsübersicht Vertragsbestandteil. Stellt Monzoon ihrerseits fest, dass die Leistungsübersicht fehlerhaft ist, kann sie dem Kunden eine berichtigte Version zustellen.

Vertragsänderungen

Monzoon behält sich vor, ihre Dienstleistungen, Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Vertragsbedingungen jederzeit anzupassen.

Monzoon gibt dem Kunden anderweitige Vertragsänderungen so rechtzeitig bekannt, dass er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt Vertragsänderungen auf Wunsch des Kunden kann Monzoon in geeigneter Form bestätigen. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder der Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) eine Berichtigung verlangt, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Monzoon vermerkt den Zeitpunkt der Vertragsänderung.

Vertragsänderungen auf Wunsch des Kunden kann Monzoon in geeigneter Form bestätigen. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder der Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich, per Fax oder E-Mail eine Berichtigung verlangt, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Monzoon vermerkt den Zeitpunkt der Vertragsänderung. Monzoon informiert separat über die Möglichkeiten und Bedingungen, unter welchen der Kunde Änderungen selber vornehmen kann.

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14. Übertragung

Die Übertragung es Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf beidseitiger schriftlicher Zustimmung. Monzoon kann jedoch den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern Monzoon diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.

Einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang zeigt der Kunde Monzoon vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei für Monzoon nicht zumutbar, berechtigt sie dies zur Kündigung aus wichtigem Grund.

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15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf).

Gerichtsstand ist Zürich.

Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

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