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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) «Monzoon Solutions»

Letzte Änderung: 6. Januar 2021


1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Bestimmungen finden Anwendung auf Vertragsverhältnisse zwischen Firmenkunden und Monzoon Networks AG (nachstehend «Monzoon» genannt) für «Monzoon Solutions» – Projekte.

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2. Preise

Die vom Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich Preisangaben ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Diese wird bei Rechnungsstellung in der dann jeweils gültigen Höhe zusätzlich verrechnet.

Senkt Monzoon die Preise für Dienstleistungen und Produkte, kann sie gleichzeitig gewährte Rabatte entsprechend anpassen.

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3. Haftung

Bei Vertragsverletzungen haftet Monzoon für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden ersetzt Monzoon unbegrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Monzoon maximal bis zum Gegenwert der während des laufenden Vertragsjahres vereinbarten Leistungen, jedoch bei Sachschäden höchstens bis CHF 500'000 bzw. bei Vermögensschäden höchstens bis CHF 50'000 je Schadenereignis und Kalenderjahr. Monzoon haftet für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust nur, soweit dies im Rahmen von Art. 100 OR nicht ausgeschlossen werden kann. Monzoon haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.

Durch die in allfälligen Service Level Agreements (SLA) festgelegten Entschädigungen sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche wegen nicht eingehaltener Bereitstellungstermine und nicht erreichter Verfügbarkeitswerte abgegolten.

Benutzt der Kunde seinen Anschluss zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist Monzoon, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart. nicht Vertragspartner. Monzoon übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die über von Monzoon bereitgestellten Anschlüsse bezogenen oder bestehenden Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn Monzoon das Inkasso von Drittforderungen gegenüber dem Kunden durchführt.

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4. Gewährleistungsfrist Hardwarekauf

Für den Verkauf von Hardware übernimmt Monzoon die Gewährleistung während einem (1) Jahr, sofern nicht gesetzlich anders geregelt.

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5. Rechtsgewährleistung

Monzoon sichert dem Kunden zu, bei der Erbringung ihrer Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte zu verletzen. Versucht ein Dritter, den Kunden gestützt auf angeblich bessere Rechte an der vertragsgemässen Nutzung der Leistungen von Monzoon zu hindern, übernimmt Monzoon auf ihre Kosten die Verteidigung des Kunden gegen solche Drittansprüche vor einem schweizerischen Gericht. vorausgesetzt, der Kunde hat Monzoon frühzeitig schriftlich informiert, sowie die nötigen Voraussetzungen geschaffen, dass Monzoon die notwendigen Massnahmen zur Verteidigung ihrer eigenen Interessen rechtzeitig wahrnehmen konnte.

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6. Mitwirkungspflichten

Der Kunde erfüllt seine Mitwirkungspflichten, insbesondere Informationspflichten und die Bereitstellung von Ressourcen und Zugangsberechtigungen vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich.

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7. Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge fällig.Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Ist kein solches angegeben, gilt als Fälligkeitsdatum das Rechnungsdatum plus 30 Tage. Der Kunde kann bis zum Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlässt er dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Mit Beendigung des Vertrages werden alle ausstehenden Beträge fällig.

Bei Dauerleistungen (z.B. Miete, Wartung) wird bei angebrochenen Monaten für jeden Tag 1/30 der monatlichen Kosten in Rechnung gestellt.Bei Dauerleistungen (z.B. Miete, Wartung) wird bei angebrochenen Monaten für jeden Tag 1/30 der monatlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Sofern nicht anders vereinbart gelten bei Werkverträgen zu Gesamtsystemen folgende Konditionen und Fälligkeiten:Sofern nicht anders vereinbart gelten bei Werkverträgen zu Gesamtsystemen folgende Konditionen und Fälligkeiten:

  • 30% bei Vertragsunterzeichnung30% bei Vertragsunterzeichnung
  • 30% bei Ablieferung des Systems respektive Beginn der einmaligen Dienstleistung30% bei Ablieferung des Systems respektive Beginn der einmaligen Dienstleistung
  • 30% nach Beendigung der Installation bzw. bei Inbetriebnahme30% nach Beendigung der Installation bzw. bei Inbetriebnahme
  • 10% nach Abnahme des betriebsbereiten Systems durch den Kunden10% nach Abnahme des betriebsbereiten Systems durch den Kunden

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8. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Monzoon ist berechtigt, einen entsprechenden Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

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9. Verrechnung

Der Kunde verrechnet Schulden gegenüber Monzoon nicht ohne deren schriftliche Zustimmung mit eigenen Forderungen. Stehen Monzoon Forderungen gegenüber dem Kunden zu, können Monzoon oder Dritte, denen Monzoon diese Forderungen zum Inkasso abgetreten hat, diese Forderungen mit Schulden der vorgenannten Gesellschaften gegenüber dem Kunden verrechnen.

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10. Anpassungen

Dienstleistungen

Monzoon ist berechtigt, ihre Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Sie informiert den Kunden vorgängig. Führt die Anpassung der Dienstleistung für den Kunden zu einer erheblichen Leistungsminderung, ist er berechtigt, auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung eine angemessene Senkung des Preises für diese Dienstleistung zu verlangen oder sie zu kündigen.

Preise

Änderungen individuell vereinbarter Preise bedürfen der schriftlichen Zustimmung. Monzoon ist jedoch berechtigt. mehrere Preise gleichzeitig zu ändern, sofern dadurch die Gesamtbelastung des Kunden nicht steigt. Für Leistungen, deren Preise nicht spezifisch individuell vereinbart wurden, gelten die jeweils aktuellen Preislisten und Ansätze von Monzoon.

Anpassungen von Steuer- und Abgabesätzen an neue geltende gesetzliche Bestimmungen sind jederzeit möglich und geben dem Kunden kein Kündigungsrecht.

Anderweitige Vertragsanpassungen

Monzoon gibt dem Kunden anderweitige Vertragsänderungen so rechtzeitig bekannt, dass er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.

Vertragsänderungen auf Wunsch des Kunden kann Monzoon in geeigneter Form bestätigen. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung oder der Leistungsübersicht genannten Frist schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) eine Berichtigung verlangt, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Monzoon vermerkt den Zeitpunkt der Vertragsänderung.

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